Unrecht als Chefsache
Manches stört am eigenen Tun selbst Imperialisten derart, dass sie in ihren Medien nichts davon verlauten lassen. So dauerte es einige Jahre, bis sich herumsprach, dass US-Präsident George W. Bush seinen weltweiten »War on Terror« auch mit »außergerichtlichen Hinrichtungen« durch Drohnen führte. Er ließ vor allem Familien, Hochzeitsgesellschaften und Nachbarschaften auslöschen. Nachfolger Barack Obama machte die Menschenjagd per Drohnen zu seinem Lieblingssport. Trump kommt bisher nur auf vergleichsweise bescheidene Zahlen.
Die EU half stets gern, schließt aber mit Ursula von der Leyen schrittweise auf. Sie macht immerhin missliebige Menschen zu Unpersonen. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der Beschluss des EU-Rates »über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands« vom 8. Oktober 2024. Darin geht es um Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen. Das Dokument schließt in Artikel 7 Absatz 1 »Ansprüche« und »Schadensersatzansprüche« der sanktionierten Personen aus und weist ihnen in Absatz 2, falls sie doch Ansprüche geltend machen, die »Beweislast« zu. In Absatz 3 nennt es großzügig »gerichtliche Überprüfung« als möglich. Es ist ungefähr wie bei der Heiligen Inquisition: Ermittlung, Anklage und Urteil liegen in einer Hand.
Am 15. Dezember erschien auf dieser »Rechtsgrundlage« im EU-Amtsblatt eine Liste von zwölf Personen und zwei Organisationen, denen Ein- und Durchreise für die EU verboten sind und deren Konten in der EU eingefroren werden. Es sind ein US-Bürger, fünf russische Politikwissenschaftler, drei Mitarbeiter von Russlands Militärgeheimdienstes GRU, der in Belgien lebende Schweizer Oberst a. D. Jacques Baud, früher beim militärischen Nachrichtendienst seines Landes für den Warschauer Pakt zuständig, der französisch-russische Gründer der Internetseite stratpol.com Xavier Moreau sowie die ukrainische Journalistin Diana Pantschenko.
Die Sanktionsbegründungen stützen sich auf politische Kampfbegriffe wie »Desinformation«, »Verschwörungstheorie« und »Sprachrohr für prorussische Propaganda«. Juristische Tatbestände muss die EU nicht kennen, Belege überhaupt nicht, Quellen bleiben geheim. Ursula von der Leyen und die ihren genießen staatliche Immunität. Deswegen blockiert das deutsche Auswärtige Amt zum Beispiel Beschwerden gegen Falschaussagen der EU. Ein idealer Zustand für Willkür, also Unrecht.
In dieser Zeitung berichtete Susann Witt-Stahl am 1. Oktober über die »EU-Wahrheitskrieger« und, dass »eine wichtige Schaltstelle des EU-Repressionsgetriebes gegen unliebsame Medienvertreter mit einer Vertrauten von Ursula von der Leyen besetzt ist: Benedikta von Seherr-Thoß«, zuständige Direktorin für »hybride Bedrohungen«, früher NATO und Bundesverteidigungsministerium unter von der Leyen. Unrecht ist in Despotien Chefsache.
Fall Jacques Baud: Bundesregierung verteidigt EU-Sanktionen und warnt vor abweichenden Meinungen
Der Fall des von der Europäischen Union sanktionierten Schweizer Generalstabsobersten Jacques Baud zieht weitere Kreise. An der Bundespressekonferenz vom 17. Dezember stellte sich die deutsche Bundesregierung demonstrativ hinter den Entscheid aus Brüssel und verband dies mit einer unmissverständlichen Warnung an alle, die vom offiziellen EU-Narrativ zum Ukraine-Krieg abweichen.
Wie die Weltwoche berichtet, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Giese, es sei "klar geworden, dass Menschen, die Desinformation verbreiten, sanktioniert werden können", sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien und der Rat der Europäischen Union einen entsprechenden Beschluss fasse. Dies sei bereits geschehen, werde weiterhin geschehen und sei auch in der Vergangenheit geschehen. Wörtlich fügte Giese hinzu:
"Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann."
Deutschland habe der Sanktionierung Bauds nicht nur zugestimmt, sondern sei von deren Richtigkeit überzeugt. Es handle sich um eine einstimmige Entscheidung des EU-Rats, hinter der auch die Bundesregierung stehe. Der Hinweis, man könne die Verantwortung nach Brüssel delegieren, sei zu kurz gegriffen, sagte Giese sinngemäß. Berlin trage den Entscheid politisch mit.
Baud wurde weder angeklagt noch angehört. Rechtsstaatliche Einwände wies das Auswärtige Amt zurück. Betroffene hätten, so Giese, die Möglichkeit, den EU-Rat oder den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Rechtsexperten betonen, dass diese formalen Rechtsmittel den fehlenden Zugang zu rechtlichem Gehör nicht ersetzen. Baud selbst hatte nach eigenen Angaben keinerlei Möglichkeit, sich vor der Sanktionierung zu verteidigen. Konten wurden eingefroren, die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt, ohne richterliche Prüfung im klassischen Sinn.
Die Stellungnahme aus Berlin verleiht dem Fall eine grundsätzliche Dimension. Erstmals spricht eine EU-Regierung offen aus, dass Sanktionen als Instrument auch präventiv wirken sollen, als Signal an alle, die öffentlich eine vom Brüsseler Kurs abweichende Analyse vertreten. Was als Kampf gegen "Desinformation" deklariert wird, erscheint damit zunehmend als politisches Disziplinierungsinstrument.