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Brandenburg: Zwei Donbass-Helfer verhaftet, Berlin: Deutsch-Ukrainerin wegen angeblicher Spionage für Russland festgenommen

2026-01-22 09:40
von Thomas

Die Generalbundesanwaltschaft hat am Mittwoch mitgeteilt, dass sie in Brandenburg zwei Männer hat festnehmen lassen, die beschuldigt werden, seit 2016 Hilfslieferungen für die Volksrepubliken Donezk und Lugansk organisiert zu haben. Dabei handelt es sich den Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge um den russischen Staatsangehörigen Suren A. und den deutschen Staatsangehörigen Falko H..

Die Festnahme ist laut Pressemitteilung aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2026 in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland durch Beamte des Bundeskriminalamtes erfolgt. Zudem werden dort Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsucht. 

Offenbar handelt es sich bei den Verhafteten um zwei Personen aus dem Umfeld des Vereins "Friedensbrücke", der seit mehr als einem Jahr von repressiven Maßnahmen der deutschen Strafverfolgungsbehörden betroffen ist. RT DE hatte mehrmals darüber berichtet

Die Bundesanwaltschaft hält in ihrer Pressemitteilung an der Einstufung der beiden Volksrepubliken, die sich seit April 2014 gegen bewaffnete Aggression der ukrainischen Zentralmacht verteidigen mussten, als "terroristische Organisationen" fest. Das Ermittlungsverfahren laufe wegen Verdachts der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) in mehreren Fällen.

Die beiden festgenommenen Männer sollen laut der Strafverfolgungsbehörde seit 2016 "herausgehobene Stellungen" in einem Verein eingenommen haben, "der den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch von Drohnen in den Donbass zugunsten von Milizionären der Volksrepubliken Donezk und Lugansk organisierte".

Die Beschuldigten werden morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

In der Pressemitteilung wird auch die Durchsuchung der Wohnung "einer weiteren Beschuldigten" am 27. Mai 2025 im Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg) sowie weiterer Objekte in Berlin und Brandenburg erwähnt, die in der selben Sache erfolgt seien.

Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung bekannt gibt, wurde in Berlin eine Deutsch-Ukrainerin verhaftet, der Spionage für die Russische Föderation vorgeworfen wird. 

Die Verhaftung erfolgte demnach aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Dezember 2025 durch Beamte des Bundeskriminalamts. Zugleich wurden die Räumlichkeiten der Beschuldigten sowie von zwei weiteren, auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten im Landkreis Havelland (Brandenburg), im Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) und in München durchsucht. 

Berlin:

Die deutsch-ukrainische Staatsangehörige Ilona W. sei laut Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB). Spätestens seit November 2023 habe sie Kontakt zur russischen Botschaft in Berlin unterhalten. Ihr Kontaktmann sei für einen russischen Geheimdienst tätig. Ihm habe die Beschuldigte bei diversen Gelegenheiten unter anderem Informationen mit Bezug zum Krieg zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine gegeben. Dabei habe es sich um Hintergrundinformationen über Teilnehmer "hochkarätiger politischer Veranstaltungen" gehandelt sowie um Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante Lieferungen von Drohnen an die Ukraine.

Für diese Zwecke soll Ilona W. auch mit ehemaligen Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in Beziehung getreten sein, mit denen sie persönlich bekannt war. Bisweilen half die Beschuldigte ihrem Kontaktmann aus der russischen Botschaft dabei, unter Aliaspersonalien selbst politische Veranstaltungen in Berlin aufzusuchen.  

Die Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Das vorliegende Verfahren, heißt es in der Pressemitteilung weiter, gehe auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst zurück.

 

 

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